NEUE RettAPrVO NRW ist erschienen

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – RettAPrVO NRW – ist erschienen! Übergangsfrist bis 31.12.2022

Am 25.04.2022 ist die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelfer*innen und Rettungssanitäter*innen in NRW erschienen. Hiermit tritt die seit langem geplante Änderung der Ausbildung von RH und RS in NRW in Kraft. Die Verordnung ist mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 versehen. Wir werden an der AfN die Rettungssanitäter- ausbildung daher in diesem Jahr weiter nach der alten Verordnung ausbilden. 160 Stunden Theorie, 160 Krankenhauspraktikum, 160 Stunden Rettungswachenpraktikum und 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang. Die Lehrgangsplanung wird entsprechend angepasst!

Ab 2023 werden wir die Rettungssanitäterausbildung nach der neuen RettAPrVO NRW

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