Als Arzneimittelbeauftragter gehören Bestellungen von Medikamenten, Dokumentation und die kontrolle der sachgerechten Lagerung zu deinen Aufgaben. Du achtest auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und bist zudem Ansprechpartner für Behörden, Apotheker und deinen Kollegen.
Im §14 Apothekengesetz (ApoG) sind Rettungsdienste den Krankenhäuser gleichgestellt. dass für die Vorhaltung und die Versorgung mit Arzneimitteln in Einrichtungen des Gesundheitswesens sachkundige Personen beauftragt werden müssen.
– Beschaffung, Lagerung, Verwaltung von Medikamenten
– Umgang mit Medikamenten und die dazugehörige Dokumentation
– Chargenüberprüfung
– Controlling
– Besonderheiten BtM
– Rechtliche Aspekte
– Sonstiges
Zielgruppen:
– Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-
Betreiberverordnung verantwortlich sind,
– weitere interessierte Personen aus Einrichtungen des
Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken,
Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen.
ARZ24-01: 17.06.2024 – 18.06.2024
ARZ24-02: 18.11.2024 – 19.11.2024
Arzneimittelbeauftragter