nach §14 ApoG
Als Arzneimittelbeauftragter gehören Bestellungen von Medikamenten, Dokumentation und die kontrolle der sachgerechten Lagerung zu deinen Aufgaben. Du achtest auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und bist zudem Ansprechpartner für Behörden, Apotheker und deinen Kollegen.
Im §14 Apothekengesetz (ApoG) sind Rettungsdienste den Krankenhäusern gleichgestellt, somit müssen für die Vorhaltung und die Versorgung mit Arzneimitteln in Einrichtungen des Gesundheitswesens sachkundige Personen beauftragt und benannt werden.
Die Veranstaltung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß §5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Für die Anerkennung der Fortbildungsinhalte sind gemäß §7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW die ÄLRD zuständig. Diese Veranstaltung kann auf die 24-stündige (berufspädagogische) Fortbildung für Praxisanleiter*innen gemäß §3 NotSan-APrV angerechnet werden.
– Beschaffung, Lagerung, Verwaltung von Medikamenten
– Umgang mit Medikamenten und die dazugehörige Dokumentation
– Chargenüberprüfung
– Controlling
– Besonderheiten BtM
– Rechtliche Aspekte
– Sonstiges
Zielgruppen:
– Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-
Betreiberverordnung verantwortlich sind,
– weitere interessierte Personen aus Einrichtungen des
Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken,
Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen.
ARZ25-02: 24.11.2025 – 25.11.2025
ARZ26-01: 20.04.2026 – 21.04.2026
ARZ26-02: 02.11.2026 – 03.11.2026
Arzneimittelbeauftragter