Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit.
Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Pädagogen und Praxisanleiter die aus dem Rettungsdienst und der Klinik kommen.
Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt darin, Methoden und Techniken zur praktischen und theoretischen Wissensvermittlung und Weiterbildung zu erlernen und sicher zu beherrschen.
Zielgruppe:
Lehrrettungsassistent
Die Unterrichtszeiten sind 8:30-16:15Uhr
Die Kurskosten belaufen sich auf 305,00€
· Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent*in
· Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur/zum
Lehrrettungsassistent*in (mindestens 120 UE)
· mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Lehrrettungsassistent*in
Praxisanleiter jährl. Fortbildung