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Als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bist du Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber, wenn es um Meldungen über Risiken von Medizinprodukten geht. Ebenso bist du Ansprechperson dieser Stellen bei der Umsetzung von Sicherheitskorrektur- und sonstigen Maßnahmen innerhalb deiner Gesundheitseinrichtung.
Zu deinen Aufgaben gehört es, die internen Prozesse Ihrer Gesundheitseinrichtung zu koordinieren, die erforderlich sind, um die Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber zu erfüllen.
Auch die Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen innerhalb deiner Gesundheitseinrichtung zählt zu deinem Aufgabenbereich. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sieht in § 6 vor, dass Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (BfMps) bestellen müssen.




