Kurs: Rettungshelfer am Wochenende

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Wir bieten die theoretisch-praktische Ausbildung als Wochenendlehrgang an. Jeden Monat werden 1-2 Wochenenden Unterricht in der Akademie für Notfallmedizin stattfinden. Die Unterrichtszeiten sind 8:30-15:30Uhr. Die Ferienzeiten in NRW sind grundsätzlich unterrichtsfrei.
Der Rettungshelfer bildet die Grundlage der rettungsdienstlichen Ausbildung.
Als Rettungshelfer bist du Teil des Teams „Rettungsdienst“. Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist auf die Unterstützung des Rettungssanitäter im Krankentransport sowie auf die Funktion als Fahrer im Krankentransport ausgerichtet.

Was uns ausmacht

Du wirst aus vielen Jahren Erfahrung und fundiertem Fachwissen unserer Referenten und Dozenten profitieren. Unsere Dozenten zeichnen sich durch ihre hohe Kompetenz, sowohl im Fachlichen als auch Zwischenmenschlichen, aus.

Was darfst Du erwaten?

  • Digitale Ausstattung auf hohem Standard

  • Dozenten mit langjähriger Berufserfahrung

  • Zentraler Standort in NRW

  • Unterstützung bei der Vermittlung von Praktika

Die Ausbildung zum Rettungshelfer richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) vom 25.04.2022 und umfasst 160 Ausbildungsstunden.

§ 2 Ausbildungsgegenstand und Ausbildungsumfang
1. eine theoretisch-praktische Ausbildung einschließlich Prüfung nach § 6 Absatz 2 von mindestens 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten nach Anlage 2 und
2. eine praktische Ausbildung von mindestens 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten nach Anlage 9 in einer genehmigten Lehrrettungswache im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 3 des Notfallsanitätergesetzes und in Verantwortung einer benannten Person, wobei mindestens 50 Prozent der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen.

In den Ausbildungskosten sind bereits inkludiert:
–          Digitale Handouts
–          Fachlehrbuch
–          Prüfung
Wir bieten verschiedene Finanzierungsmodelle an:
–          Einmalzahlung vor Kursbeginn
–          Drei Monatsraten

Nach §5 RETTAPrVO NRW sind die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:

1.)    Identitätsnachweis in amtlich beglaubigter Abschrift
2.)    Ärztliches Gesundheitsattest* nicht älter als drei Monate
3.)    Nachweis Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schul- Berufsausbildung
4.)    Führungszeugnis der Belegart N, nicht älter als drei Monate
5.)    Eidesstattliche Versicherung*
6.)    Nachweis des Sprachniveaus mindestens B bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.
7.)    Mindestalter 18 Jahre

Gliederung der Ausbildung:

80 Stunden theoretische Ausbildung
80 Stunden fachpraktische Ausbildung „Rettungswache“
Abschlussprüfung

Kurszeiten:

RHTZ25-1: 11.01.2025 – 09.02.2025

Januar: 11.01.2025 – 12.01.2025

25.01.2025 – 26.01.2025

Februar: 08.03.2025 – 09.03.2025

22.03.2025 – 23.03.2025

März: 01.03.2025 – 02.03.2025

Prüfung: 17.03.2025 – 18.03.2025