Die Ausbildung zum Rettungshelfer richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) vom 25.04.2022 und umfasst 160 Ausbildungsstunden.
§ 2 Ausbildungsgegenstand und Ausbildungsumfang
1. eine theoretisch-praktische Ausbildung einschließlich Prüfung nach § 6 Absatz 2 von mindestens 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten nach Anlage 2 und
2. eine praktische Ausbildung von mindestens 80 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten nach Anlage 9 in einer genehmigten Lehrrettungswache im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 3 des Notfallsanitätergesetzes und in Verantwortung einer benannten Person, wobei mindestens 50 Prozent der Ausbildungszeit in der Notfallrettung absolviert werden sollen.
In den Ausbildungskosten sind bereits inkludiert:
– Digitale Handouts
– Fachlehrbuch
– Prüfung
Wir bieten verschiedene Finanzierungsmodelle an:
– Einmalzahlung vor Kursbeginn
– Drei Monatsraten
Nach §5 RETTAPrVO NRW sind die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung:
1.) Identitätsnachweis in amtlich beglaubigter Abschrift
2.) Ärztliches Gesundheitsattest* nicht älter als drei Monate
3.) Nachweis Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schul- Berufsausbildung
4.) Führungszeugnis der Belegart N, nicht älter als drei Monate
5.) Eidesstattliche Versicherung*
6.) Nachweis des Sprachniveaus mindestens B bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen.
7.) Mindestalter 18 Jahre
Gliederung der Ausbildung:
80 Stunden theoretische Ausbildung
80 Stunden fachpraktische Ausbildung „Rettungswache“
Abschlussprüfung
Kurszeiten:
RHTZ25-1: 11.01.2025 – 09.02.2025
Januar: 11.01.2025 – 12.01.2025
25.01.2025 – 26.01.2025
Februar: 08.03.2025 – 09.03.2025
22.03.2025 – 23.03.2025
März: 01.03.2025 – 02.03.2025
Prüfung: 17.03.2025 – 18.03.2025