§5Abs.4 RettG NRW
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(4) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen. …
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Sowie im Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. November 2021
Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals
Bei der Fortbildung nach § 5 Absatz 4 Satz 1 RettG NRW handelt es sich daher um Erhaltungsfortbildungen gegen den Verlust von Wissen und um Anpassungsfortbildungen zur Vorbereitung auf veränderte Anforderungen im beruflichen Umfeld.
2 Die Fortbildung muss gemäß § 5 Absatz 4 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW jährlich (das heißt im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines jeweiligen Jahres) mindestens 30 Zeitstunden umfassen…
Allgemeine Inhalte für alle Berufsgruppen (20 Stunden)
Spezielle berufsgruppenspezifische Inhalte (jeweils 10 Stunden)
3 einer Lernerfolgskontrolle…
4 … Die nötigen Zeitansätze richten sich nach dem pädagogischen Konzept und dürfen eine Tagesdauer von mehr als 8 Zeitstunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. …
Voneinander lernen ist gut. Von den Besten lernen bringt dich noch weiter voran auf deinem Weg. Du wirst aus viele Jahren Erfahrung und fundiertem Fachwissen unserer Referenten profitieren. Unsere Dozenten zeichnen sich durch ihre hohe Profession, sowohl im Fachlichen, als auch Zwischenmenschlichen, aus. Wir sind für DICH da und unser Ziel ist es, das Beste aus dir herauszuholen.
Auch wir waren mal Schüler und haben Akademien und Schulen besucht. Und diese Erfahrung haben wir genutzt, um dir das bestmögliche zu bieten. Sollten hier Wünsche unerfüllt bleiben, lass es uns wissen und wir steuern zeitnah nach.
Richten sich nach dem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. November 2021.
Schwerpunkte sind dieses Jahr:
– Airway Management
– xABCDE-Trauma Versorgung
– EKG-Diagnostik
– Reanimation
– Kommunikation.
Denn nur wenn wir vorbereitet sind, wissen wir was uns erwarten kann.
Die Unterrichtszeiten sind 8:30-16:15Uhr
April: 18. – 21.04.2023
Juni: 13. – 16.06.2023
August: 08. – 11.08.2023
Oktober: 02. – 06.10.2023 (03.10. frei)
November: 20. -23.11.2023
Dezember: 12. – 15.12.2023
Fortbildungen mit Wochenende
April: 27. – 30.04.2023
Mai: 11. – 14.05.2023
Juni. 15. – 18.06.2023
August: 17. – 20.08.2023
November: 23. – 26.11.2023
In den Ausbildungskosten sind bereits inkludiert:
– Digitale Handouts
– Einmalzahlung
Lehrgangskosten: 350,00€
Voraussetzung:
Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter
Rettungsdienst Fortbildung 30h